Strafrecht
Die Vorstellung Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein ist für die meisten Menschen erschreckend und befremdlich. Die Bilder eines großen Gerichtssaales mit den Geschworenen, die über jemanden urteilen sind nur aus Film und Fernsehen bekannt. Doch auch ohne kriminelle Ader kann es jedem Menschen passieren, dass er sich auf dem Stuhl des Angeklagten wiederfindet und dem Gericht Rede und Antwort stehen muss.
Das gängigste Beispiel ist der Verkehrsunfall, bei dem nicht nur Sachschaden eingetreten ist, sondern auch ein Mensch verletzt wurde. Die Verletzung eines Menschen im Straßenverkehr, bei der ein anderes Fahrzeug beteiligt ist, führt automatisch dazu, dass ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) eingeleitet wird. Wenn Sie eine Ladung zu einer Vernehmung bei der Polizei, oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und vertritt Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen erst kurz vor der ersten Gerichtsverhandlung einen Besprechungstermin vereinbaren, was die Möglichkeiten der Verteidigung deutlich einschränkt. Sobald Sie erfahren, dass sie als Verdächtiger oder Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren gelten, sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten. Viele Verfahren können in einem frühen Stadium durch Diversion (§§ 198 ff StPO) mit der Staatsanwaltschaft, zum Beispiel indem man einen Geldbetrag zahlt, erledigt werden. Dies führt zum einen dazu, dass man sich ein langwieriges Strafverfahren erspart, zum anderen ist es auch oft die kostengünstigste Variante.
Doch nicht nur als Beschuldigter kann man Teil eines Strafverfahrens sein. Sind Sie zum Beispiel Opfer einer Gewalttat, ist dies oft mit Verletzungen, Schmerzen und einem längeren Heilungsverlauf verbunden. In diesem Fall kann Schmerzengeld und Schadenersatz bereits im Strafverfahren vom Täter gefordert werden. Das Opfer nimmt im Verfahren die Rolle des Privatbeteiligten ein und kann so seine Forderungen geltend machen. Auch als Privatbeteiligter ist es geboten sich anwaltlich vertreten zu lassen, um die diversen Rechte als Partei des Verfahrens tatsächlich ausüben zu können. Eine solche Privatbeteiligung wird von den meisten Rechtsschutzversicherungen gedeckt, wodurch kein Kostenrisiko besteht.
Zögern Sie nicht einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren, wenn sie Partei eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens sind. Hier gilt, je früher Sie sich an uns wenden, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen im Laufe des Verfahrens zur Verfügung.